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Freispruch für Petr Bystron in der „Hitler-Gruß“ Berufungsverhandlung

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Freispruch für Petr Bystron in der „Hitler-Gruß“ Berufungsverhandlung

Das Landgericht München I hat den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron gestern in der Berufungsverhandlung vom Vorwurf der Verwendung verbotener Kennzeichen (§ 86a StGB) freigesprochen.

Bystron: „Die Justiz hat sich heute weg von Orwell zurück auf den Boden der Meinungsfreiheit begeben!“

Die 18. Strafkammer des Landgerichts München I hat das gegen ihn verhängte Strafurteil aufgehoben. Das ist eine schwere Niederlage vor allem der Staatsanwaltschaft München, die Bystron (und sein Umfeld) seit acht (!) Jahren mit wechselnden Vorwürfen verfolgt.

Eigentlich wurde der EU-Politiker ja bereits wegen dieses Vorwurfs freigesprochen. Weil er allerdings zu seiner Verteidigung Fotos diverser Politiker – unter anderem von Angela Merkel, Olaf Scholz oder Bettina Wulff – vorgelegt hatte, auf dem auch alle den „Hitlergruß“ gezeigt hätten, obwohl natürlich klar war, dass die Damen und Herren, die da zu sehen waren wie sie grüßten natürlich keinen Hitlergruß zeigten, sondern, genauso wie Bystron einfach nur winkten. Auch war gegen diese Damen und Herren nicht ermittelt worden.

Nach dem gestrigen Freispruch in erklärte Petr Bystron, Münchens einziger EU-Abgeordneter:

 „Die Justiz hat sich heute weg von Orwell zurück auf den Boden der Meinungsfreiheit begeben. Namhafte Rechtsexperten hielten eine Verurteilung von Anfang an für ausgeschlossen. Dass es überhaupt soweit kam und letztlich eine Berufungsverhandlung notwendig wurde, ist ein mahnendes Beispiel für die politische Justiz in Deutschland. Es zeigt, dass wir wachsam bleiben müssen.

Im Vorfeld warnte die Vereinigung Europäischer Journalisten vor einer Verurteilung aufgrund der absehbaren Einschränkung der Pressefreiheit. Dieser Freispruch ist daher ein wichtiges Urteil für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Vielen Dank an alle meine Unterstützer.“

Die Staatsanwaltschaft kann zwar noch Revision einlegen, doch das Urteil setzt bereits jetzt ein deutliches Zeichen: Gerichte dürfen nicht zum politischen Werkzeug werden.

Der Fall zeigt, wie schmal der Grat zwischen Satire, Provokation und Strafbarkeit geworden ist. Gerade in aufgeheizten Zeiten ist Meinungsfreiheit keine Nebensache – sondern Grundlage der Demokratie.

UNSER MITTELEUROPA berichtete vor der Verhandlung über den Fall:

SOS-Rechtsstaat: Petr Bystron soll für Merkels „Hitlergruß“ büßen




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