Bild: AFP / Gabriel Bouys
Besagter Fall wurde Ende Jänner des Jahres vor dem Landgericht Essen verhandelt und urteilte mit einem Freispruch für den angeklagten Syrer.
Begründet wurde dieses fatale Signal des Gerichtes damit, das Strafgesetzbuch würde „für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine Norm vorsehen“.
Freispruch für „Beihilfe zu schwerem sexuellen Missbrauch“
Das Landgericht Essen hatte einen 33-jährigen Syrer vom Vorwurf freigesprochen, Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch geleistet zu haben, wie auch achgut.com berichtet hatte.
Dem Mann war zur Last gelegt worden, seinem 2015 nach Essen gezogenen Bruder Ende 2021 ein, zum damaligen Zeitpunkt zwölf Jahre altes Mädchen aus Syrien als dessen Ehefrau nach islamischem Recht, vermittelt zu haben. Dafür soll die Familie des Mädchens 2.000 Dollar erhalten haben. Daraufhin wurde das Mädchen nach Deutschland gebracht, wo es dem Bruder des nunmehr Freigesprochenen zu Willen sein, sowie für dessen Familie kochen und putzen, musste. Der 33-Jährige „Vermittler“ selbst kam 2022 nach Deutschland, wo laut seiner eigenen Darstellung inzwischen auch seine beiden Frauen leben.
Nachdem 2023 die Behörden darauf aufmerksam gemacht wurden, dass der Bruder des nun Freigesprochenen das Mädchen wiederholt misshandelt und auch mehrfach vergewaltigt hatte, wurde gegen ihn Strafanzeige gestellt. Im Juni 2024 war er vom Landgericht Essen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 13 Fällen und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Freispruch aus „Mangel an Beweisen“
Den Freispruch gegen den „Ehe-Vermittler“ hatte der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock damit begründet, dass dem 33-Jährigen nicht hinreichend nachgewiesen werden könne, dass er zum Zeitpunkt, als er „ein Kind als Ehefrau kaufte“, Kenntnis vom wahren Alter des Mädchens hatte. Für den Kauf des Mädchens als Solches könne er nicht verurteilt werden, „Das ist, obwohl es kaum zu glauben ist, nicht strafbar“, erklärte Uhlenbrock. „Und damit ist es leider ein Freispruch.“
Die Beweisaufnahme des Prozesses hatte ergeben, dass die beiden syrischen Großfamilien, die sich offenbar untereinander gut kannten, gegenüber den deutschen Behörden den 1. Januar 2005 als Geburtsdatum des tatsächlich erst 2009 geborenen Mädchens angegeben hatten. Der 33-Jährige selbst hatte vor Gericht eilig eingeräumt, den Vertrag zur Überlassung des Mädchens stellvertretend für seinen Bruder sowie seine damals ebenfalls in Essen lebende und später verstorbene Mutter unterzeichnet zu haben. Vom Alter des Mädchens aber wollte er freilich nichts gewusst haben. Dies habe deren Vater einem Imam mitgeteilt, beteuerte er. Außerdem habe er das Mädchen bei der Vertragsunterzeichnung nur kurz gesehen. „Unsere Religion erlaubt mir nicht, sie zu begutachten.“
Mitgefühl offenbar auch nicht „Teil der Religion“
Nach den strafrechtlichen Begründungen für den Freispruch kritisierte der Kammervorsitzende den Freigesprochenen mit scharfen Worten dafür, während des ganzen Prozesses keinerlei Anteilnahme oder gar Mitgefühl für das Schicksal des Mädchens gezeigt zu haben. „Vielleicht weil sie das in Syrien als völlig normal empfinden, zeigen Sie kein Mitleid“, sagte Uhlenbrock. „Dabei hätten Sie ja, ohne Ihre Verteidigungsposition zu gefährden, sagen können, dass es Ihnen aus heutiger Sicht Leid tut. Geweint haben Sie aber nur, als Ihr Bruder in den Saal geführt wurde.“
„Ist die Inhaftierung Ihres Bruders ein Grund für Tränen? Nicht Ihr Bruder erleidet ein ungerechtes Schicksal, sondern das Mädchen“, fuhr der Richter fort. Danach sprach Uhlenbrock von den „Bedrängnissen“, denen das Mädchen im Zusammenhang mit dem Prozess durch die in Essen und Umgebung lebende Verwandte ausgesetzt gewesen war. „Das sind kaum vorstellbare und schlimme Verhältnisse, die Sie da aus Syrien mitgebracht haben.“
Die rund einstündige Urteilsbegründung wurde dem 33-Jährigen durch einen Dolmetscher übersetzt. Irgendwelche Regungen waren bei ihm jedoch nicht ersichtlich gewesen. Erst nachdem Richter Uhlenbrock seine Ausführungen beendet hatte, wurde der Syrer „emotional“. „Und was ist mit meiner Wohnung?“, wollte er sofort von dem Richter wissen. „Für Ihre privaten Probleme sind wir nicht zuständig“, antwortete ihm dieser unwirsch.
Mit dem Urteil von Ende Jänner ist diese Geschichte jedoch noch lange nicht beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Nebenklage, die im Gegensatz zu Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht auf Freispruch plädiert hatte, im Saal keinen Rechtsmittelverzicht erklärt hatte. Auch das Urteil gegen den Bruder des Freigesprochenen ist noch nicht rechtskräftig, da dieser dagegen Revision eingelegt hatte. Damit muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Rechtskraft entscheiden.
Strafgesetzbuch – keine Norm für Kauf und Verkauf einer Minderjährigen
Auch hatte die Beweisaufnahme dieses Prozesses unter anderem ergeben, dass die Familie des Mädchens dem Handel offenbar auch deshalb zugestimmt hatte, da sie sich von dieser „Ehe“ weiteren Nachzug nach Deutschland erhoff hatte. Dieser Teil des Familiennachzugs steht allerdings noch aus. Das wurde offenbar auch dadurch untermauert, dass die inzwischen 15-Jährige bei ihrer eigenen Vernehmung die Aussage verweigert hatte und dies damit begründet hatte, ihren derzeit noch in Syrien lebenden Vater nicht belasten zu wollen. Würde ihr Vater in Syrien bleiben wollen, stünde eine Strafverfolgung für ihn durch deutsche Behörden allerdings gar nicht zur Debatte.
Urteilsbegründung motiviert zu „Nachahmungstaten“
Die gefährlichste Botschaft dieser Urteilsbegründung dürfte jedoch sein, dass Richter Uhlenbrock kurz vor dem Ende seiner Ausführungen noch einmal betont hatte, dass das Strafgesetzbuch „für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine Norm vorsieht“. In Essen leben allerdings inzwischen mehr als 15.000 Syrer, darunter viele Großfamilien. Damit gilt Essen nun auch als eine mittelgroße syrische Community außerhalb von Syrien. Zumindest dieser Satz des Richters dürfte sich in dieser Community rasend schnell herumsprechen, noch lange haften bleiben und eben auch zu „Nachahmungstaten“ animieren.
Dabei bedarf es wohl nicht allzu viel Phantasie, um bereits jetzt zu ahnen, dass dieser Teil der Urteilsbegründung als Ermunterung verstanden werden wird, nun auch in Deutschland derartige „kulturelle Besonderheiten“ ungeniert auszuleben. Denn dass Teile dieser Community Ansagen der deutschen Justiz gänzlich anders interpretieren als von dieser gedacht, hatte sich bereits in den letzten Minuten vor der Urteilsverkündung deutlich gezeigt. Während die deutschen Zuschauer noch brav darauf gewartet hatten, dass die Verhandlung aufgerufen wird und sie dann den Saal betreten dürften, hatte sich ein Familienangehöriger des kurz darauf Freigesprochenen schon längst Zutritt zum Saal verschafft. „Andre Länder, andre Sitten“ nun auch ganz offiziell und rechtskräftig nach Deutschland importiert.
Yanis Varoufakis versteht es wie kaum kein anderer makroökonomische Zusammenhänge, welche atlantischen Massenmedien verdrehen, brillant…
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Tuberkulosefällen bei ausländischen Staatsangehörigen…
Das Landgericht München I hat den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron gestern in der Berufungsverhandlung vom Vorwurf…
Kanclerz Friedrich Merz zdaje się postrzegać siebie jako „ostatecznego wykonawcę” gospodarczego upadku Niemiec. To, co…
Emigracja do Europy Wschodniej: Frustrowani Amerykanie uciekają teraz do Rumunii, Polski i Estonii. USA bez…
Queerbeauftragony Ludger Schepers: Boży plan jest queer Zmiana kursu w Kościele? Biskup pomocniczy Essenu Ludger…