Bild: Wikipedia/Henning Schlottmann (User:H-stt)
Mit Beginn des Ukraine-Krieges änderte Haushaltsausschuss des Bundestages die bislang geübte Praxis, einem gewesenen Bundeskanzler oder auch Bundespräsidenten Büroräume und Mitarbeiter zu bezahlen.
Offenbar um den Altbundeskanzler Gerhard Schröder für seine „Putin-Nähe“ zu bestrafen, wurde exklusiv für Schröder die bisherige Praxis geändert. Die Haushaltspolitiker der damaligen Ampelregierung begründeten ihre Entscheidung damit, dass Gerhard Schröder keine Verpflichtungen mehr wahrnehme, die sich aus seinem früheren Amt als Bundeskanzler ableiteten. Deshalb erhalte seine Amtsnachfolgerin Angela Merkel auch weiterhin Büroräume und Mitarbeiter zu bezahlen.
Schröder berief sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und auf entstandenes Gewohnheitsrecht. Seine Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurden mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen abgewiesen. Die Zuwendungen ständen ihm nur dann zu, wenn er weitere Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland zu übernehme, die sich aus ihrem früheren Amt als Bundeskanzlerin ergeben. Dazu gehört unter anderem die Teilnahme an Staatsbanketten, Staatsakten oder Symposien.
Nun wurde Schröders Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gleichfalls abgewiesen. Unter dem Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.24 begründete der Vorsitzende Richter des 2. Senats, Markus Kenntner:
„Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, sodass es den Verwaltungsgerichten verwehrt ist, darüber zu entscheiden.“
Das hat fast Niveau einer Ephraim Kishon Satire über die Bürokratie: „Ätsch, Bätsch, ich bin nicht zuständig.“ Die Staatsmedien gossen einige Kübel Häme über Gerhard Schröder aus, verbunden mit dem Hinweis, er solle sich doch bei Putin Geld für sein Büro holen. Allerdings wiesen zwei Leserbriefschreiber der linken Wochenzeitung „Zeit“ auf Schröders Verdienste hin: „Schröder und Fischer haben meinen größten Respekt dafür, Deutschland aus dem Irrsinn des Krieges im Irak herausgehalten zu haben!“ ein anderer stellte fest: „Natürlich ein politisches Urteil.“.
Natürlich lassen sich nach dem Motto zwei Juristen – drei Meinungen immer Gründe für „dies und das“ finden. Was bleibt ist der Eindruck für „Otto Normalverbraucher“, dass die bundesdeutschen Gerichte zunehmend Urteile fällen, die der amtierenden Nomenklatura gefallen. Der SPD-Politiker könnte nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nun aber versuchen, seinen Anspruch vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen.
Dieser Beitrag erschien auf ZURZEIT (Autor A.S.) nserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION
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