Im letzten Teil des Interviews erläutert Alfred de Zayas Strafmaßnahmen, die gegen notorische staatliche Rechtsbrecher im Einklang mit der Völkerrechtskommission der UNO verhängt werden könnten. Darüber möchte die atlantische „Qualitätspresse“ natürlich lieber nur schweigen!
Alfred de Zayas: „USA/Israel können auf die
Mittäterschaft europäischer Staaten bauen!“
Das Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler und vormaliger UNO-Mandatsträger
Frage: Ihre völkerrechtlichen Darlegungen sind für alle Konfliktparteien weder gut noch böse. Sie sind ohne moralische Wertung verbindliche Grundsätze, die von jedem Staat einzuhalten wären. Da heute in westlichen Medien und bei den Regierungen ein Schwarz-Weiß-Denken vorherrscht, haben Sie sicher schon den Vorwurf kontern müssen, dass Sie für den Iran sprächen. Was sagen dazu?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Es ist aktenkundig, dass ich in meiner Eigenschaft als UNO-Sonderberichterstatter wiederholte Male die iranische Regierung vor dem UNO-Menschenrechtsrat scharf kritisiert habe, und von der Regierung der Mullahs Rechenschaft verlangte. Außerdem bin ich seit 15 Jahren auf etlichen UNO-Podien aufgetreten, wo ich für eine friedliche und rechtsstaatliche Entwicklung im Iran eintrat.
Ich habe auf dem «Place des Nations» vor dem UNO-Gebäude in Genf dutzende Male gesprochen und Verbrechen der Mullahs vor laufender Kamera verurteilt. Ich bin nach Tirana, Albanien, gereist, um im Camp Ashraf III die Opfer der iranischen Regierung zu interviewen und habe dort meine Solidarität mit den Opfern bekundet. Dies ist alles bestens dokumentiert. Außerdem bin ich mit Frau Maryam Rajavi, der Präsidentin des National Council of Resistance of Iran persönlich bekannt und teile viele ihrer Ansichten.
Aber ich kann deswegen nicht die böswillige Missachtung des Völkerrechts und der UNO-Charta durch die Regierungen Israels und der USA sowie ihrer Verbündeten gutheißen. Dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag liegen Rechtsgutachten gegen Macron, Meloni, Merz, Ursula von der Leyen, Kaja Kallas und anderen – nämlich wegen Mittäterschaft am Völkermord – vor, weil sie Völkermord durch militärische, politische, ökonomische Unterstützung Israels ermöglichten. Inzwischen sollte der Chefankläger diese Europäer auch wegen Mittäterschaft beim Verbrechen der Aggression anklagen.
Frage: Wie beurteilen Sie die fehlenden Reaktionen in Europa auf den US-Israel-Versuch, «Regime Change» im Iran von außen mit Gewalt durchzusetzen?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Ich bin zutiefst empört. Die Europäische Kommission hätte sofort die Dreistigkeit des US-Israel-Angriffes auf den Iran verurteilen müssen. Hier hat man eine Position zu beziehen. Entweder steht man für Frieden, für die UNO-Charta, das Völkerrecht oder man verhält sich wie ein Verbrecher. Der heimtückische Mord am Staatsoberhaupt des Irans, seiner Minister und anderer kann nicht scharf genug verdammt werden.
Dies stellt einen Rückfall in die Barbarei dar. Man kann darüber nicht schweigen. Was geschah, ist in höchstem Masse menschenverachtend und verwerflich. Allein Spanien hat ein «Nein» ausgesprochen, aber auch alle anderen Staaten, die vorgeben etwas vom Völkerrecht zu halten, hätten die USA und Israel verurteilen und geeignete Maßnahmen gegen diese ergreifen müssen.
Auch die Haltung der Schweiz lässt zu wünschen übrig. Als Depositär-Staat und Verwaltungsort der Genfer Konventionen und des humanitären Rechts kommt der Schweiz eine besondere Rolle zu: Sie hätte die eklatanten Brüche der Genfer Konvention und deren Zusatzprotokolle zu verurteilen.
Frage: Was kann die Welt konkret tun, um Israel und USA zu stoppen?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Rhetorik alleine hilft nicht. Es müssen Taten folgen. Eine internationale Kampagne muss gestartet werden, um Israel und USA deutlich zu machen, dass ihre massiven Verstöße gegen die UNO-Charta harte wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen würden. Es geht um den Erhalt der internationalen Ordnung durch Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht. Es geht nicht an, dass sich einige Staaten anmaßen, überall undemokratischerweise auf «Regime Change» zu setzen, nur weil ihnen die amtierende Regierung nicht passte.
Die Weltgemeinschaft muss legitime Vergeltungsmaßnahmen gegen Israel und die USA verhängen lassen. Beispielsweise könnte eine …
… BDS-Strategie – das hieße Boykotte, Desinvestitionen und Sanktionen – gegen USA und Israel verhängt werden!
Solche Gegenmaßnahmen stünden im Einklang mit Artikeln 49 und 50 des Kodex der Staatenverantwortlichkeit der Völkerrechtskommission der UNO18.
Dies könnte zum Beispiel bedeuten:
- keine Produkte, wie z.B. F-16, F-35 oder andere, wie von Boeing, Lockheed Martin, Raytheon, General Motors oder Caterpillar mehr zu kaufen.
- keine „seltenen Erden“ mehr an die USA oder Israel zu liefern.
- in keine US-Staatsanleihen zu investieren.
- hingegen sämtliche US-Anleihen, die man hielte, umgehend abzustoßen!
Selbstverständlich hätte jede BDS-Maßnahme gegen Israel und USA auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, was USA und Israel bisher leider nicht berücksichtigten, zu respektieren.
Die Generalversammlung müsste eine „Uniting for Peace“-Resolution verabschieden und Staaten an ihre Verpflichtungen gemäß UNO-Charta erinnern.
Frage: Es existiert im Völkerrecht der Non-Proliferation-Treaty (NPT), der sogenannte Atomwaffensperrvertrag, der den Staaten, die ihn annahmen, lediglich friedliche Nutzung der Atomkraft einräumt. Der Iran hat den NPT unterzeichnet. Kommt diesem Umstand im laufenden Krieg eine Bedeutung zu?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Iran besitzt das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie, was auch durch den NPT abgesichert ist. Darüber hinaus sollen Nuklearstaaten wie USA und Israel gemäß Artikel IV, besagte friedliche Nutzung durch den Iran nicht nur zulassen, sondern sogar fördern.
Dem Nichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen (NPT) gehören 190 Staaten an, vier Staaten sind nicht Mitglied: Indien, Pakistan, Israel und Südsudan. Nordkorea hat im Januar 2003 seinen Rücktritt vom Vertrag, wie im Artikel X vorgesehen, erklärt. Zum NPT wäre anzumerken:
Aus dem Atomwaffensperrvertrag (NPT):
„Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern und sind berechtigt sich einzubringen. Vertragsparteien, die hierzu in der Lage sind, arbeiten ferner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei wären, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen.“ Quelle: auswärtiges-amt.de
Falls der Iran eine Atombombe gehabt hätte, wäre er nicht angegriffen worden. Er hat sich auf das Völkerrecht verlassen. Er rechnete damit, dass ein unprovozierter Angriff auf seine Souveränität sofort von UNO und der Weltgemeinschaft abgelehnt worden wäre. Der Iran ist davon ausgegangen, dass ihm, solange er mit den USA in gutem Glauben verhandle, Bedrohungen und Aggressionen erspart blieben.
In der Theorie hatte der Iran das Recht, doch USA und Israel bewegen sich seit Jahrzehnten außerhalb des Völkerrechts und verletzen fundamentale Prinzipien, leider in totaler bisheriger Straffreiheit, …
… weil sie auf Mittäterschaft europäischer Staaten und Medien bauen können!
Im Gegensatz dazu kann man darauf verweisen, dass Nordkorea jahrzehntelang illegalen Bedrohungen seitens der USA ausgesetzt war. Gerade deswegen stieg Nordkorea 2003 aus dem Atomsperrvertrag gemäß Artikel X aus und entwickelte eine eigene Bombe. Seither vermochte sich Nordkorea gegen US-Bedrohungen zu schützen.
Künftig werden Staaten, die sich vom US-Imperialismus existentiell bedroht fühlen, auch eine Atombombe entwickeln wollen. Eine unheilvolle Entwicklung, welche der Politik der USA geschuldet ist.
Frage: Anstatt den Angriff Israels und der USA im UNO-Sicherheitsrat zu verurteilen, bewirkt die jüngste Resolution des Sicherheitsrats das genaue Gegenteil. Der Angegriffene wird verurteilt: Hat der UNO-Sicherheitsrat damit die Intention auf den Kopf gestellt?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Leider ja. Das Posting auf X von meinem Freund Craig Mokhiber, dem ehemaligen Chef des UNO-Menschenrechtsbüros in New York, spricht Bände:
Craig Mokhiber: „Zum zweiten Mal innerhalb von vier Monaten (siehe Resolution 2803) hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute dem US-Imperium (und seinen Vasallen) gebeugt und das Völkerrecht in dessen Namen ignoriert. Weder Russland noch China haben durch ihr Vetorecht Maßnahmen ergriffen, um dies zu verhindern. Mitten in der rechtswidrigen und blutigen US-israelischen Achsenaggression gegen den Iran schweigt der Rat völlig zu dieser Aggression und zu Irans auf der Charta basiertem Recht, sich selbst zu verteidigen. Anstatt die Aggressoren zu verurteilen, verurteilt sie nur den Iran für Angriffe auf das Gebiet von Ländern in der Region, in denen US-Militärbasen installiert wurden (wovon einige direkt an der Aggression beteiligt waren). Die Resolution bewies erneut, dass Öl und Geld höher geschätzt werden als Souveränität, Menschenleben oder Völkerrecht und man konnte eine Rekordzahl an staatlichen Mitunterzeichnern gewinnen. Der [Sicherheits-]Rat, der Völkermord und Serienaggressionen in der Region mehr als zwei Jahre lang ohne Maßnahmen geduldet hat, entschied, dass die Ölpreise einen Schritt zu hoch gingen – welch Schande!“
Ganz ähnlich äußerte sich der UNO-Sonderberichterstatter über Terrorismus, Ben Saul, Völkerrechtsprofessor an der Universität Sydney und der selbst Mitglied jüdischen Glaubens19 ist:
Saul: „Ich verurteile scharf die illegale israelische und US-Aggression gegen den Iran, die gegen die grundlegendste Regel des Völkerrechts und die Charta der Vereinten Nationen verstößt – das Verbot des Einsatzes von Gewalt. Dies ist keine rechtmäßige Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff Irans und der Sicherheitsrat hat dies nicht genehmigt. Präventive Abrüstung, Terrorismusbekämpfung und Regimewechsel in diesem Ausmaß stellen das internationale Verbrechen der Aggression dar. Alle verantwortlichen Regierungen sollten diese Gesetzlosigkeit zweier Länder, die darin glänzen, die internationale Rechtsordnung zu zerstören20, verurteilen lassen!“
Frage: Dabei muss man sich auch fragen, was in der Schweiz tun wäre und in dieser Situation von unserer Regierung zu erwarten wäre?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Wir sollten Bern daran erinnern, dass die Schweiz seit 2002 UNO-Mitglied ist und die Verpflichtung zum Frieden und zur Diplomatie „erga omnes“ gilt. Als die Schweiz nach einem harten Abstimmungskampf der UNO beitrat, geschah das unter der Prämisse, sich auf „Frieden, Sicherheit und humanitäre Hilfe“ zu fokussieren. Bern müsste sich demnach dafür einsetzen, dass das Gewaltverbot der UNO-Charta von allen Staaten, inklusive USA und Israel, respektiert würde.
Es wäre gut, wenn Schweizer Medien im Geiste der UNO-Charta agieren würden. Ich beobachte aber eine unwürdige und unehrliche Haltung [hiesiger Medien] gegenüber den Brüchen des Völkerrechts und der UNO-Charta – und damit gegen das Friedensgebot – durch Israel und USA in Palästina, im Iran, Libanon und anderenorts.
Ich habe etliche Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung, im Blick, in der Tribune de Genève und in Le Temps und dergleichen finden können sowie Kommentare im schweizerischen Rundfunk vernommen, die sich sehr weit weg vom Völkerrecht und der Moral bewegen. Zweierlei Maß bildet die Regel, nicht die Ausnahme. Leider verhält sich das in den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland nicht anders.
Die „Fake News“ „Fake History“ und das „Fake Law“, die von New York Times, CNN, BBC, Le Monde, FAZ oder durch Die Zeit, verbreitet werden, sind eine Schande für die Demokratie. Gott sei Dank gibt es Zeitschriften wie Zeitgeschehen im Fokus, Zeit-Fragen und Schweizer Standpunkt, welche Fakten korrekt wiedergeben und kontextualisieren und eine Ethik der Wahrhaftigkeit produzieren. Dies ist heute notwendiger denn je.
Zeitgeschehen im Fokus: Herr Professor de Zayas, vielen Dank für das Gespräch!
Quellenangaben:
- 18 https://legal.un.org/ilc/texts/instruments/english/draft_articles/9_6_2001.pdf
- 19 https://x.com/profbensaul/status/2031843561642041803
- 20 https://www.linkedin.com/posts/professor-ben-saul-46748a13_i-strongly-condemn-the-illegal-israeli-and-activity-7433454707546861568-GcSI
Ende der Serie – Teil 1 des Interviews erschien: HIER
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Das Interview für „Zeitgeschehen im Fokus“ führte Thomas Kaiser, erschienen im Erstabdruck am 17.03.2026: HIER

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