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UN-Untersuchungskommission-Report erklärt: «In Gaza wird ein Genozid begangen!»

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Der UN-Bericht vom 16.9.2025 war eine schlechte Nachricht für Israel & alle Helfer | Bild: Screenshots UN & YouTube. Montage UME

Die „Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der UN“ für die besetzten palästinensischen Gebiete, einschließlich Ostjerusalem und Israel wirft in ihrem am 16.9.2025 veröffentlichten Bericht Israel vor im Gazastreifen einen Genozid an Palästinensern zu begehen.

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Die Vereinten Nationen fordern Israel und alle Staaten auf,
den „Genozid“ zu stoppen und die Verantwortlichen zu bestrafen!

Pressemitteilung der Vereinten Nationen zum Bericht über den
Vorwurfeines Genozids in Gaza im Wortlaut auf Deutsch

Die „Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen“ zu den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem und Israel wurde am 27. Mai 2021 vom UN-Menschenrechtsrat eingerichtet, um „alle mutmaßlichen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und alle mutmaßlichen Verstöße und Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen, die bis zum 13. April 2021 und seitdem in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem, und in Israel begangen wurden, untersuchen zu lassen“.

In der Resolution A/HRC/RES/S-30/1 wurde die Untersuchungskommission außerdem aufgefordert: „Allen zugrunde liegenden Ursachen für wiederkehrende Spannungen, Instabilität und die Verschleppung des Konflikts, einschließlich systematischer Diskriminierung und Unterdrückung aufgrund der nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Identität, nachzugehen“.

Die UN beschäftigt sich schon seit vielen Jahrzehnten mit der «Palästina-Frage» | Quelle: UN

Die Kommission fordert Israel und alle Staaten nachdrücklich auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, um den „Genozid“ zu beenden und die Verantwortlichen zu bestrafen!

Die Kommission hat in den letzten zwei Jahren die Ereignisse seit dem 7. Oktober 2023 untersucht und kam zu dem Schluss, dass die israelischen Behörden und Sicherheitskräfte vier der fünf in der Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung eines Genozids definierten Völkermordhandlungen begangen hätten, nämlich

  • Tötung,
  • Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden,
  • vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung abzielen,
  • Verhängung von Maßnahmen, die Geburten verhindern sollen.

Aus ausdrücklichen Erklärungen israelischer ziviler und militärischer Behörden sowie aus dem Verhaltensmuster der israelischen Sicherheitskräfte gehe hervor, dass die vorgeworfenen Völkermordhandlungen mit der Absicht begangen wurden, um die Palästinenser im Gazastreifen als Gruppe ganz oder teilweise auszulöschen.

16.9.2025: Navi Pillay, Vorsitzende der UN-Untersuchungskommission zu den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem und Israel | Quelle: UN

„Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass Israel für den Genozid in Gaza verantwortlich ist“, erklärte Navi Pillay, die Vorsitzende der Kommission:

 Es bestehe laut der Kommission die Absicht, Palästinenser in Gaza durch Handlungen, welche die in der Völkermordkonvention festgelegten Kriterien erfüllen, zu „vernichten“

„Die Verantwortung für diese Gräueltaten liegt bei den höchsten israelischen Behörden, die seit fast zwei Jahren eine Völkermordkampagne mit der konkreten Absicht orchestrieren, die palästinensische Gruppe in Gaza zu vernichten“, sagte Pillay. „Die Kommission stellt außerdem fest, dass Israel es versäumt hat, den Genozid zu verhindern und zu bestrafen. Es hat keine Ermittlungen zu den Völkermordhandlungen durchgeführt und die mutmaßlichen Täter nicht strafrechtlich verfolgt lassen.“

Der Bericht basiert auf allen früheren Untersuchungen der Kommission sowie auf faktischen und rechtlichen Erkenntnissen im Zusammenhang mit den Angriffen der israelischen Streitkräfte in Gaza und dem Verhalten und den Äußerungen der israelischen Behörden vom 7. Oktober 2023 bis zum 31. Juli 2025. Die Erkenntnisse der Kommission basieren auf einer umfassenden Untersuchung der zugrunde liegenden vorgeworfenen Völkermordhandlungen (actus reus) und der unterstellten Völkermordabsicht (dolus specialis).

Bei der Feststellung der vorgeworfenen Völkermordhandlungen untersuchte die Kommission die israelischen Militäroperationen in Gaza, darunter:

  • die Tötung und schwere Verletzung einer präzedenzlosen Zahl von Palästinensern,
  • die Verhängung einer totalen Belagerung,
  • einschließlich der Blockade humanitärer Hilfe, die zu Hungersnöten führte,
  • die systematische Zerstörung des Gesundheits- und Bildungssystems in Gaza,
  • die Begehung systematischer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt,
  • die direkte gezielte Gewalt gegen Kinder,
  • die Durchführung systematischer und weit verbreiteter Angriffe auf religiöse und kulturelle Stätten,
  • die Missachtung der Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs.

Bei der Feststellung der unterstellten Völkermordabsicht wandte die Kommission den vom Internationalen Gerichtshof im Fall Bosnien gegen Serbien festgelegten Standard der „einzig vernünftigen Schlussfolgerung” [only reasonable inference] an. Die Kommission analysierte die Aussagen israelischer Behörden und kam zum Schluss, dass besagte Aussagen einen direkten Beweis für eine Völkermordabsicht darstellten. Die Kommission analysierte auch das Verhaltensmuster der israelischen Behörden und der israelischen Sicherheitskräfte in Gaza, einschließlich der Auferlegung von Hunger und unmenschlichen Lebensbedingungen für die Palästinenser in Gaza und kam zu dem Schluss, dass die Absicht zum Völkermord die einzige vernünftige Schlussfolgerung sei, die sich aus der Art ihrer Operationen ziehen ließ.

„Israel hat die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs zu vorläufigen Maßnahmen und die Warnungen von Mitgliedstaaten, UN-Büros, Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen eklatant missachtet und seine Strategie der Vernichtung der Palästinenser in Gaza fortgesetzt“, sagte Pillay. „Die Kommission stellt fest, dass die israelischen Behörden nicht die Absicht hatten, ihr Vorgehen zu ändern. Im Gegenteil, die israelischen Behörden haben ihre Völkermordkampagne in Gaza seit fast zwei Jahren fortgesetzt. Israel muss den Völkermord in Gaza unverzüglich beenden und die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs für vorläufige Maßnahmen vollständig befolgen“, fügte sie hinzu.

Die Handlungen der politischen und militärischen Führer Israels seien dem Staat Israel zuzurechnen. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass der Staat Israel die Verantwortung für das Versäumnis trage:

  • den vorgeworfenen Völkermord zu verhindern bzw. Begehung eines solchen!
  • die Drahtzieher des von der Kommission vorgeworfenen Völkermords an den Palästinensern im Gazastreifen zu bestrafen!

Die Kommission kam außerdem zu dem Schluss, dass der israelische Präsident Isaac Herzog, Premierminister Benjamin Netanjahu und der vormalige Verteidigungsminister Yoav Gallant zum Völkermord angestiftet hätten und dass die israelischen Behörden es versäumten, gegen sie vorzugehen, um besagte Anstiftung zu ahnden. Die Kommission hat die Äußerungen anderer israelischer Politiker und Militärführer nicht vollständig bewertet und ist der Ansicht, dass auch diese überprüft werden sollten, um festzustellen, ob sie eine Anstiftung zum Völkermord darstellten.

Die Kommission fordert die israelische Regierung nachdrücklich auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich nachzukommen, einschließlich der Beendigung des vorgeworfenen Genozides im Gazastreifen und der vollständigen Umsetzung der vorläufigen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs.

Israel müsse seine Politik das Aushungern beenden, die Belagerung aufheben und den ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe in großem Umfang sowie den ungehinderten Zugang für alle Mitarbeiter der Vereinten Nationen, einschließlich der internationalen Mitarbeiter von UNRWA und OHCHR und alle anerkannten internationalen humanitären Organisationen, die Hilfe leisten und koordinieren, ermöglichen und gewährleisten. Die Kommission fordert Israel auf, die Aktivitäten der Gaza Humanitarian Foundation unverzüglich einzustellen.

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten:

  • die Lieferung von Waffen und anderer Ausrüstung, die für einen Völkermord verwendet werden könnten, an Israel einzustellen,
  • sicherzustellen, dass Personen und Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet und unter ihrer Gerichtsbarkeit nicht an der Beihilfe und Unterstützung eines Genozids oder der Anstiftung zu einem solchen beteiligt sind,
  • Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht durch Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Personen oder Unternehmen zu ergreifen, die direkt oder indirekt am vorgeworfenen Völkermord beteiligt seien!

„Die internationale Gemeinschaft kann nicht schweigen, wenn Israel einen Genozid gegen das palästinensische Volk in Gaza begeht. Wenn es eindeutige Anzeichen und Beweise für einen Genozid gibt, kommt das Unterlassen von Maßnahmen zu dessen Beendigung einer Mittäterschaft gleich“, sagte Navi Pillay. „Jeder Tag der Untätigkeit kostet Menschenleben und untergräbt die Glaubwürdigkeit der internationalen Gemeinschaft. Alle Staaten sind rechtlich verpflichtet, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Genozid in Gaza zu beenden“, fügte Navi Pillay, die Vorsitzende hinzu.

Ende der Pressemitteilung der Vereinten Nationen

Die israelische Regierung reagierte mit scharfer Kritik auf den Bericht, verurteilte diesen als skandalös und warf Kommissionsmitgliedern antisemitische Haltungen vor. Er beruhe auf Unwahrheiten der Hamas, die von anderen wiederholt und aufgegriffen worden seien, erklärte das israelische Außenministerium auf der Internetplattform X. Zudem werde mit keinem Wort der Überfall der Hamas erwähnt.

In Israel gibt es allerdings auch massive Kritik an der Regierung Netanjahu, welche in landesweiten Demonstrationen zum Ausdruck kommet. Die Menschen werfen dem Premier vor, den Gaza-Krieg aus politischen Gründen zu verlängern und das Land für sein eigenes politisches Überleben zu opfern.

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Übersetzung: UNSER-MITTELEUROPA

  • Weiterführende Informationen der UN zur „Palästina-Frage“ auf Englisch:
  • Infografiken zum Thema und Definition des Tatbestandes «Völkermord»: HIER
  • Der gesamte Report der UN-Untersuchungskommission als pdf-download: HIER
  • Das Video der Erklärung der Vorsitzenden Navi Pillay auf YouTube: HIER
  • Ergebnisse des Sonderverfahrens des UN-Menschenrechtsrats zu Palästina: HIER


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