Dass die Konsensparteien sich diesen Staat zur Beute gemacht haben, zeigt nicht nur der Umgang mit der AfD, sondern auch die horrenden Übergangsgelder, Pensionen und Ansprüche, die sich der Katastrophenkanzler Scholz und seine Entourage nun gönnen.
Die schamlose Bereicherung der Politiker in Deutschland zeigt, wie abgehoben die Elite von den Nöten der Bürger ist. Oder wie soll man nachfolgend, von der Bild aufgeführten horrenden Politiker-Pensionen den Millionen Rentnern erklären, die 45 Jahre und mehr gearbeitet haben und ihren Lebensabend mit einer Minimal- oder sogar Armutsrente bestreiten müssen?
Scholz, der am gestrigen 6. Mai 2025 als Kanzler abtrat und ein in den Boden regiertes Land hinterlässt, erhält für 24 Monate Übergangsgeld: In den ersten drei Monaten 22.000 Euro monatlich – sein volles Amtsgehalt – und danach die Hälfte, was insgesamt bis zu 297.000 Euro ausmacht.
Seine Minister bekommen bis zu 243.000 Euro, ebenfalls für bis zu zwei Jahre. Selbst Kurzzeit-Finanzminister Jörg Kukies – ach Sie kennen weder den Namen, noch den Herrn? – kein Wunder, er war ja auch nur sechs Monate im Amt – kassiert 81.000 Euro. Diese Summen sind ein Hohn für jeden, der sein Leben lang geschuftet hat, dem dieser Staat jeden verdammten Tag in die Tasche langt und am Ende mit einer Rente von wenigen Hundert Euro abgespeist wird.
Doch damit nicht genug mit der Rundumversorgung durch den Steuerbüttel: Scholz, Arbeitsminister Hubertus Heil – dieser Herr hat noch nie in seinem ganzen Leben in der freien Wirtschaft gearbeitet und Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze sichern sich ebenfalls üppige Pensionen.
Nochmals – nur damit die Dimensionen klar werden:
- Olaf Scholz kommt auf 9.200 Euro monatlich allein aus seinen Bundesregierungsämtern – ein Betrag, für den ein Durchschnittsverdiener 234 Jahre arbeiten müsste.
- Heil und Schulze erhalten rund 6.700 Euro, wofür ein Normalverdiener 170 Jahre arbeiten würde.
Diese Pensionen können sie bereits ab 60 Jahren beziehen, mit geringen Abschlägen, während der Bürger bis 67 schuften muss. Die Sonderregelung bei vorzeitiger Bundestagsauflösung garantiert den Ministern zudem Pensionsansprüche, als hätten sie vier Jahre gedient, obwohl sie nur zwei Jahre im Amt waren.
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