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Schauprozess: Opfer der Corona-Inquisition – Ärztin (66) wie Schwerverbrecherin vorgeführt

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Freiheit für Dr. Bianca Witzschel!
Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition.

Am 14. November 2023 wurde beim Landgericht Dresden der Strafprozeß gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel eröffnet, die bereits seit Ende Februar 2023, also seit mehr als einem Jahr, im Chemnitzer Gefängnis in Untersuchungshaft gefangengehalten wird.

Rollkommando stürmt Wohnung

Ihrer Verhaftung vorausgegangen war eine groß angelegte Durchsuchung ihrer Moritzburger Arztpraxis und ihres Wohnhauses durch polizeiliche Rollkommandos – die kommen vorzugsweise zwischen 5 und 6 Uhr in der Früh und zerren ihre schlaftrunkenen Opfer aus dem Bett –, begleitet von einer Schmutzkampagne der gleichgeschalteten Lügenmedien von „Sächsischer Zeitung“ über BILD bis zu „t-online“, die sich nicht nur darin erging, welche Unmengen an „Beweismitteln“ in ihrer überfallenen Wohnung „sichergestellt“ worden seien (neben vielen Akten, Handy und Computer sogar „Bargeld in vierstelliger Höhe“ – schon das sehr verdächtig! – und gar Patronen; Dr. Witzschel ist Jägerin und Mitglied im örtlichen Schützenverein, darf also selbstverständlich auch Munition besitzen, was aber natürlich unterschlagen wird), sondern vor allem, wie „unordentlich“, ja geradezu „messiehaft“ es in ihrem Haus ausgesehen habe – wohlgemerkt nach diesen Polizeiüberfällen, bei denen routinemäßig Türen aufgebrochen, Schubladen herausgerissen und die Schrankinhalte auf dem Boden ausgeleert und verstreut werden.

Atteste zur Befreiung von Masken und „Impfungen“ausgestellt

Doch welches Verbrechen soll die Ärztin begangen haben? Hatte sie arglose Patienten beim Hausbesuch betäubt, um ihre Haushaltskasse zu stehlen, mit Drogen gehandelt oder das Konto der Kassenärztlichen Vereinigung geplündert? Viel „schlimmer“: Sie soll, als 2020 der Corona-Terror über Deutschland und die ganze Welt losbrach, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Ärztin (!), Patienten angeblich „falsche“ Atteste ausgestellt haben, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen keine Maske (mit größerem Recht als „Erstickungsmaulkorb“ empfunden und bezeichnet) tragen und einzelne auch nicht geimpft werden könnten. Sogar mehrere hundert solcher Atteste – und da versteht der großwestdeutsche Staat der Corona-Diktatur, ganz anders als bei Messerstechereien oder (Gruppen-)Vergewaltigungen durch Falsche Flüchtlinge, denen er im zarten Alter zwischen 20 und 35 durch seine Justiz gerne wohltätige „Minderjährigkeit“ bescheinigen läßt und sie auch sonst mit Samthandschuhen anfaßt (denken wir an den Dreisam-Mörder Hussein Khavari), gar keinen Spaß!

Wegen „Fluchtgefahr“ in Isolationshaft

War nach der bombastisch inszenierten Verhaftung von Dr. Witzschel schon die monatelange Untersuchungshaft wegen angeblicher »Fluchtgefahr« der alteingesessenen, 66 Jahre alten Ärztin (in Einzelhaft mit weitestgehender Kontakt-, Post- und Besuchssperre, lange selbst für ihre Anwälte) nur mit der Absicht der maximalen Einschüchterung und Brechung der Angeklagten zu erklären, findet der Prozeß, der jetzt begonnen hat, unter genauso grell inszenierten Umständen statt, die einem Stalin’schen Schauprozeß alle Ehre machen würden: Schon daß die Anklage gegen sie zum Landgericht erhoben wurde, wo jetzt eine sogenannte Große Strafkammer mit fünf Richtern (!) über sie urteilen wird, ist ungewöhnlich. Nach dem Gesetz wird wegen (angeblicher) Delikte, wegen derer ein Strafmaß von nicht mehr als vier Jahren zu erwarten ist – und das sind, wenn es sich nicht gerade um Schwer- oder Gewohnheitsverbrecher handelt, die allermeisten – vor dem Amtsgericht verhandelt, und der Tatbestand (§ 278 Strafgesetzbuch), um den es hier eigentlich geht, sieht in der Regel nur eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.

Lediglich dann, wenn man unter dem Vorwand der angeblich »unrichtigen Gesundheitszeugnisse« auch noch einen „Betrugs“-vorwurf bastelt, weil der Arzt dafür kein Geld hätte nehmen dürfen, oder man sonst „einen besonders schweren Fall“ herbeikonstruiert (das Gesetz wurde dazu eigens während der Corona-Diktatur geändert), ist auch eine höhere Strafe möglich – doch wenn ein Arzt im Rahmen seines Berufs tätig wird und auch für die Ausstellung eines Attestes bekanntlich eine Rechnung stellt (hier je 25 Euro), kann ihm daraus natürlich immer dieser Strick gedreht und bei vielen Attesten dann irgendein angeblich hoher „Schaden“ zusammengezählt werden, gar noch eine „gewerbliche“ Tätigkeit, weshalb Lügenpresse und Staatsanwaltschaft hier schon jetzt mit vier Jahren Haft (!!!), dem Entzug der Approbation und dem Verbot jeder zukünftigen ärztlichen Tätigkeit drohen. Zur allgemeinen Abschreckung kann man daraus dann auch einen Fall von ganz „besonderer Bedeutung“ konstruieren und das Verfahren auch unter diesem Vorwand vor das Landgericht ziehen, wo ansonsten nur Räuber, Großbetrüger und sonstige Kapitalverbrecher (und Mörder) stehen.

Verhandlung in „Hochsicherheitsgebäuse“ für „Terroristenprozesse“

Doch auch dieses „Großgericht“ tagt nicht, wie sonst immer, im Justizgebäude des Landgerichts in der Dresdner Innenstadt: Am Vorabend des ersten Verhandlungstermins befahl das Gericht, daß die Verhandlung statt dessen in dem vor wenigen Jahren für viele Millionen Steuergeld-Euros eigens für sogenannte „Terroristenprozesse“ weit außerhalb am Stadtrand errichteten (ersten und einzigen) „Hochsicherheitsgebäude“ der sächsischen Justiz stattfinden solle, so überraschend und kurzfristig also, daß sogar einer der Verteidiger nichts mehr davon erfuhr und erst nach Verhandlungsbeginn eintraf, von der interessierten Öffentlichkeit ganz zu schweigen.

Unbescholten 66-Jährige wie Verbrecherin behandelt

In diesem Hochsicherheitstrakt im Stil des berüchtigten Stammheimer Gerichtssaals wurde bisher gegen nach Deutschland zurückgekehrte islamistische Mörder des IS oder die „Antifa“-Todesschwadronen der Leipziger „Hammerbande“ verhandelt, oder auch gegen die Mitglieder des berüchtigten Remmo-Clans, die die millionenteuren Juwelen des Dresdner Grünen Gewölbes ausgeraubt hatten. In diesem Hochsicherheitstrakt, in den man als Besucher und Prozeßbeobachter nur nach strengsten Einlaßkontrollen und kopieren jedes einzelnen Ausweises kommt und in dem die Zuschauer dann in einem durch Panzerglas abgetrennten Raum sitzen, der durch dort anwesende Beamte überwacht wird, steht jetzt die bisher völlig unbescholtene 66jährige Ärztin Dr. Bianca Witzschel vor Gericht.

„Monsterprozess“ mit 40 (!) Verhandlungsterminen

Und dieses Gericht plant gegen Dr. Witzschel einen zermürbenden, wahrhaften „Monsterprozeß“: begonnen Ende des letzten Jahres, sind jetzt schon 40 (in Worten: vierzig!) Verhandlungstermine angesetzt ­– bis Ende Juni 2024 –, zu jedem dieser Termine wird die Ärztin wie ein Gewaltverbrecher mit Hand- und Fußfesseln, selbst in der kleinen Zelle des Gefangenentransporters eingesperrt noch in Handschellen, aus dem Chemnitzer Gefängnis an- und wieder zurückgekarrt. (So behandelten selbst die Nazis nur ihren Erzfeind Dimitroff.) Der Geist, der dann in diesem Gerichtssaal weht, wird vielleicht bezeichnender als durch alles andere deutlich durch eine Begebenheit aus dem ersten Verhandlungstag: Ein offenbar mit Frau Dr. Witzschel sympathisierender Unterstützer wurde des Saales verwiesen, weil er unerlaubt eine weiße Rose mitgebracht hatte – bedarf dies nach der Verhaftung von Bürgern, weil sie während der Corona-Diktatur öffentlich aus dem Grundgesetz vorgelesen hatten, noch eines weiteren Kommentars?

Stundenlanges Vorlesen der Anklageschrift

Wurde am ersten Verhandlungstag nur die ellenlange „Anklageschrift“ verlesen (stundenlang, so daß sich dabei zwei Staatsanwälte abwechseln mußten, wohl damit die Armen nicht wie die Patienten Atemnot bekamen, immerhin geht es ja um ca. 1000 namentlich vorgelesene Patienten, die Dr. Witzschel – nein: nicht umgebracht… –, denen sie also ein von der Corona-Polizei und -Justiz nicht anerkanntes, also „falsches“ Attest ausgestellt haben soll), so folgte beim nächsten Verhandlungstermin die Anhörung aller möglichen Polizeibeamten, die zwar nichts zu den Vorwürfen der Anklage sagen konnten, dafür aber auch hier erst einmal auswalzten, was alles bei den Durchsuchungen ihres Hauses und ihrer Arztpraxis gefunden worden sei – auch hier wieder: ohhh Schreck, ohhhhh Graus: Munition und Gewehrpatronen, gar ein Elektroschocker sei gefunden worden ­– beweist nicht schon allein das die ungeheure Gefährlichkeit, geradezu Gemeingefährlichkeit dieser Frau, die deshalb schon froh sein kann, wenn man sie nur mit Handschellen ins Gericht schleppt und nicht wie Hannibal Lector behandelt…?

Erst danach, an einem späteren Tag, kamen tatsächlich auch die ersten angeblichen „Opfer“ zu Wort, also Patienten, denen Dr. Witzschel mit ihren Attesten ein wenig Luft zum Atmen ohne den elenden Corona-Tschador verschafft hatte – sogar nach deren Untersuchung. Man erinnere sich: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen konnten die Ärzte während der Corona-Diktatur nach Telefonanruf des Patienten ausstellen, also natürlich ohne Untersuchung, sie sollten es auch und wurden dazu offiziell aufgefordert, schließlich sollten die Patienten ja ihren staatlich angeordneten häuslichen Corona-Knast nicht verlassen!

Auch Hausdurchsuchungen gegen Patienten

Dr. Witzschels Patienten aber sollen jetzt im nächsten halben Jahr (!) als Zeugen gegen sie gehört werden. Doch nicht nur die Ärztin wurde und wird in dieser Weise kriminalisiert, man muß sagen: terrorisiert. Auch bei diesen Patienten, eben den heutigen Zeugen, haben mit Hunderten von Polizisten Hausdurchsuchungen stattgefunden, teilweise auch schon Strafprozesse, in denen die Patienten wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ verfolgt wurden und werden. Man kann sich auf die indirekt erpreßten erwünschten Aussagen jetzt schon einstellen.

Nebenbei: wer entscheidet eigentlich, ob ein Attest „richtig“ oder „unrichtig“ ist? Der Arzt, der von Medizin etwas versteht, entsprechend seiner Überzeugung und dem vielbeschworenen Hippokratischen Eid: Schützen vor allem, was Schaden zufügen könnte!« – oder ein Gericht, dessen Staat „sein“ Volk willkürlich unter die Masken zwingen wollte, deren medizinische Nutzlosigkeit anfangs sogar von ihm zugegeben wurde und längst erwiesen ist? Und könnte ein falsches Arbeitsunfähigkeitszeugnis vielleicht noch einen sogenannten „Arbeitgeber“ schädigen – hier aber: niemanden! Die Patienten kamen in ihrer Not freiwillig, haben für ihr Attest ein wenig (wie gesagt: 25 Euro) Geld bezahlt, irgendeinen Schaden gibt es einfach nicht!
Quelle: bund-gegen-anpassung.com

Die mutige 66-jährige Ärztin wird gefesselt und angekettet aus der Isolationshaft vorgeführt:

Zum Vergleich: Als eine extra von Italien nach Ungarn zum Zusammenschlagen von Passanten eingereiste Antifa-Terroristen gefesselt zur Gerichtsverhandlung und vorgeführt wurde, war der Aufschrei in ganz Europa groß. So berichtet quer durch Europa die Mainstream Medien wie „böse“ die Ungarn seien.

In Deutschland:

In der Schweiz:

In Österreich entblödet sich die die Zeitung “Heute“ gegen Ungarn zu hetzen, indem man schrieb:
„ […] Sowohl Hände als auch Füße von Ilaria Salis waren mit Stahlketten fixiert – Bilder die man sonst nur von Mördern in den USA kennt.“
Und aus Deutschland von älteren Damen, die gegen das Corona-Regime aufstanden, wäre wohl angebrachter gewesen.

Tatsächliches Verbrechen in Arztpraxis

In diesem Zusammenhang wäre noch zu erwähnen, dass der Afrikaner, der vor vier Jahren einen Arzt in dessen Ordinationsraum mit Messerstichen ermordet hat, schon wieder unbeaufsichtigter Freigänger ist! Welch harmlose Tat aus Sicht der Justiz im Verhältnis zu dem „Verbrechen“ das die Ärtzin begangen hat.

Tödlicher Messerangriff auf Offenburger Arzt

Gewalttat in einer Arztpraxis: Es ist Donnerstagmorgen, 8.45 Uhr, als ein Mann auf einen Mediziner in Offenburg und dessen Mitarbeiterin einsticht. Der Arzt stirbt wenig später, die Praxishelferin wird verletzt. Es beginnt sofort eine Großfahndung. Nicht weit entfernt wird schließlich ein 26-jähriger Somalier festgenommen. Die Tat vom 16. August 2018 erschüttert Offenburg und geht landesweit durch die Medien.

Hier noch eine Reportage von heute vor dem Gerichtsgebäuder in Dresden:

 


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